Religiöse Dienste
Religiöse Dienste werden ausschließlich durch studierte Theologen mit zusätzlicher pädagogischer Ausbildung, und unter Beachtung der Bedürfnisse und Wünsche der Gemeindemitglieder, geleistet.
Die Religionsbeauftragten (Imame) legen bei ihrer Arbeit größten Wert darauf, die Hauptquellen des Islam, den Koran und die Sunna (die Tradition des Propheten) heranzuziehen, die beide frei von Aberglauben und Irrlehre sind.
Zu den religiösen Diensten gehören:
Zu den religiösen Diensten gehören:
- Gemeinschaftliche rituelle Gebete (die täglichen Pflichtgebete, Freitagsgebete
- Festtagsgebete, Totengebete)
- Gebete zu besonderen Anlässen, wie die gemeinschaftlichen
- Nachtgebete im Fastenmonat Ramadan (Teravih)
- Gemeinsames Fastenbrechen (İftar) während des gesamten Monats Ramadan
- Religiöse Unterweisungen in den Grundlehren des Islam für alle Altersklassen
- Seminare, Vorlesungen und Vorträge mit religiösen Inhalten
- Gemeinsames Feiern der besonderen Nächte im Islam (Kandil-Nächte)
- Bundesweite Wettbewerbe in Koranrezitation, Gebetsruf, Predigt, und der Grundlehre des Islam
- Veranstaltungen zur gesegneten Geburt des Propheten Muhammed (Mevlid)
- Gemeinsames Fastenbrechen (Iftar) während des gesamten Monats Ramadan
- Bundesweite seelsorgerische und religiöse Betreuung von Inhaftierten in den
- Justizvollzugsanstalten
- Bundesweite seelsorgerische und religiöse Betreuung von Kranken
- Bundesweite seelsorgerische und religiöse Betreuung in Todesfällen
- Telefonseelsorge
- Religiöse Trauungen
- Religiöse Begleitung der Beschneidungszeremonien